Sauberes Trinkwasser

Welcher Besitzer oder Mieter eines Wohnmobils oder Caravans kennt das Problem nicht:

Algen und Bakterien in der Trinkwasseranlage.

Die Ursachen dafür sind:

  1. Wasserqualität: Bakterien und Krankheitserreger im Frischwasser, verschmutzte Zapfstellen und Schläuche gefährden Ihre Gesundheit.
  2. Wasserversorgung: in ungereinigten Tanks, Leitungen, Pumpen und bei langen Verweilzeiten des Wassers im Tank wird auch das beste Trinkwasser schlecht.
  3. Stillstandzeiten: Wasserreste im Tank, Leitungen, Pumpen und schlechte Belüftung verursachen einen Belag von Bakterien und Algen an den Innenseiten der Tanks und Leitungen.

So lösen Sie das Problem:

  1. Wasserzusätze: bei jeder Tankfüllung das Trinkwasser mit certisil® desinfizieren und haltbar machen.
  2. Tankpflege: das gesamte Trinkwassersystem im Herbst und Frühjahr mit certinox® reinigen und mit certisil® combina desinfizieren.
  3. Systemschutz: bei Stillstandszeiten Tank und Leitungen immer ganz mit Trinkwasser auffüllen und mit certisil® vor Wiederverkeimung schützen.

Wichtiger Tipp:

Während des Winterlagers macht certinox ®-Frostschutz Leitungen und Pumpen, die nicht entleert werden können, winterfest und schützt gleichzeitig vor Bakterienbefall.


TEMPO 100 mit Ihrem Gespann?

So geht's:

1. Ihr Zugfahrzeug, PKW/Reisemobil ist mit ABS ausgerüstet und das zulässige Gesamtgewicht liegt unter 3,5 t.

2a. Ihr Caravan erfüllt folgende Anforderungen:

  • Die Reifen sind jünger als 6 Jahre (Herstellerdatum der Reifen!).
  • Die Reifen sind für mindestens Tempo 120 km/h ausgelegt (Kategorie L).
  • Hydraulische Stoßdämpfer sind eingebaut.
  • Der Caravan verfügt über eine Auflaufbremse.

2b. Ihr Caravan ist zusätzlich mit einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. AKS) ausgerüstet.

3a. Ihr Caravan-/PKW-Gespann darf unter der folgenden Bedingung Tempo 100 fahren (zu 2a):

  • Das Massenverhältnis zwischen der Leermasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des gebremsten Caravans darf höchstens 0,8 betragen:
    Leermasse Fahrzeug x 0,8 = zul. Gesamtgewicht Caravan. (Beispiel: Audi A4 Avant 1.8 Leergewicht 1340 kg x 0,8 = zulässiges Gesamtgewicht des gebremsten Caravans, also 1072kg.)
  • Das Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt nicht die zulässige Anhängelast des Zugwagens.

3b. Ihr Caravan-/PKW-Gespann darf unter der folgenden Bedingung Tempo 100 fahren (zu 2b):

  • Das Massenverhältnis zwischen der Leermasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des gebremsten Caravans darf höchstens 1,0 betragen:
  • Leermasse Fahrzeug x 1,0 = zul. Gesamtgewicht Caravan. (Beispiel: Audi A4 Avant 1.8 Leergewicht 1340 kg x 1,0 = zulässiges Gesamtgewicht des gebremsten Caravans, also 1340kg.)
  • Das Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt nicht die zulässige Anhängelast des Zugwagens.

4. Vorgehensweise für die Erlangung des Tempo100-Schildes für Ihren Caravan:

4.1 Sachverständigenbestätigung:
Führen Sie Ihren Caravan bei TÜV/Dekra/GTÜ vor und lassen sich schriftlich bestätigen, dass alle Voraussetzungen für Tempo 100 km/h erfüllt wurden. Bei neuen Caravans steht oft in der Datenbestätigung, dass der Caravan für Tempo 100 zugelassen ist.

4.2 Eintragung:
Mit diesen Unterlagen trägt die Straßenverkehrsbehörde (= Zulassungsstelle) die Tempo-Änderung in Ihren Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein ein und Sie erhalten das Tempo100-Schild für Ihren Caravan.

4.3 Geschafft: Diese Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Achtung: Für andere Anhängerarten gelten andere Faktoren.

  • Massenverhältnis bei ungebremsten Anhängern und/oder Anhängern ohne Stoßdämpfer:
    Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers.
  • Massenverhältnis bei gebremsten anderen Anhängern (nicht Caravans) mit Stoßdämpfern:
    Leergewicht Zugfahrzeug x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des gebremsten Anhängers anderer Art.
  • Massenverhältnis bei gebremsten anderen Anhängern (nicht Caravans) mit Stoßdämpfern und Stabilisierungseinrichtung:
    Leergewicht Zugfahrzeug x 1,2 = zul. Gesamtgewicht des gebremsten Anhängers anderer Art z.B. Pferdehänger.

Das Fahrzeug richtig beladen

(Information VDWH)

Das korrekte Beladen von Reisemobilen und Caravan-Kombinationen ist unumgänglich für die Sicherheit während der Fahrt. Nur mit richtig verstauter Ladung im Rahmen der zulässigen Gesamtmasse bleibt das Fahrverhalten des beladenen Mobils stabil. Auf keinen Fall darf das Gesamtgewicht überschritten werden. Deshalb gilt es im Zweifelsfall vor Fahrtantritt das "Reisegewicht" des Mobils inklusive Gepäck und allen an der Reise beteiligten Personen auf einer öffentlichen Waage zu überprüfen. Auch der TÜV oder die DEKRA bieten günstige Wiegemöglichkeit an. Bei der korrekten Beladung eines Freizeitfahrzeugs ist folgendes zu beachten:

  • Schwere Gegenstände in Bodennähe zwischen den Achsen verstauen (z.B. in den Fächern unter den Sitzbänken in der Fahrzeugmitte).
  • In der Küche die Unterschränke für Vorräte (z.B. Konservendosen) nutzen.
  • Leichtes Gepäck (z.B. Kleidung) gehört in die oberen Schränke, kann auch hinter der Hinterachse verladen werden.
  • Bei Fronttrieblern (Fiat, Peugeot, Citroen) nichts Schweres ins Heck laden, da durch das Gewicht die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert wird.
  • Stauräume für große, schwere Gegenstände sollten mit rutschfesten Gummimatten ausgelegt werden.
  • Dachgepäck muss stets sicher befestigt werden. Achtung: Gepäck vorab wiegen, da auch das Dach nur mit einer bestimmten Last beladen werden darf. Dachlast: (beim Hersteller erfragen). Bei häufiger Benutzung des Daches als Transportraum ist eine Dachbox von Vorteil: Das Gepäck ist so stets geschützt und muss nicht gesondert befestigt werden.

Nach Montage der Dachbox sollte die neue Fahrzeughöhe überprüft und deutlich sichtbar im Cockpit vermerkt werden. Unangenehmen Überraschungen mit dem Mobil im Tunnel oder unter Brücken sind so zu vermeiden.

Von außen zugängliche Staufächer schützt man am besten durch Plastikfolien, so dass hier unterwegs auch schmutzige oder nasse Dinge abgelegt werden können.

Treten beim Beladen des Reisemobils häufig Gewichtsprobleme auf, kann das zulässige Gesamtgewicht individuell erhöht werden. Händler oder Hersteller bieten verschiedene Möglichkeiten zur Steigerung der Auflast an.